Wird ein Scheidungsausspruch eines islamischen Gerichts in Deutschland anerkannt?
In Deutschland kann eine Scheidung nur durch richterliche Entscheidung durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu gibt es in anderen Rechtsordnungen durchaus die Möglichkeit einer sogenannten Privatscheidung, die einseitig oder durch private Willenserklärungen wirksam wird. Aber wird eine solche Privatscheidung in unserem Rechtssystem überhaupt anerkannt?
Der vorliegende Fall behandelt eine vor einem Scharia-Gericht ausgesprochene Scheidung und die Frage, ob eine solche Scheidung in Deutschland anerkannt wird.
Hierbei geht es um Paar aus Syrien, dass auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und in Homs geheiratet hatte. Nach ihrer in Syrien geschlossenen Ehe lebten sie zusammen sowohl in Syrien als auch in Deutschland. Im Jahr 2013 ließ der Ehegatte vor einem geistlichen Scharia-Gericht in Syrien durch einen Bevollmächtigten einseitig die Scheidung erklären, welcher seine Frau später schriftlich zustimmte.
Fraglich ist jedoch, ob diese Scheidung auch in Deutschland anerkannt wird, beide Parteien leben zurzeit mit unterschiedlichen Wohnsitzen wieder in Deutschland. Eine geistliche Stelle (Scharia-Gericht) wird in Deutschland nicht als Gericht oder Behörde anerkannt, ein Scheidung wird jedoch erst mit gerichtlicher oder behördlicher Feststellung rechtskräftig. Könnte die Scheidung trotzdem wirksam sein?
Es gibt eine EU-Verordnung (Rom III – VO), die über solche Privatscheidungen ohne Mitwirkungen eines Gerichts/einer Behörde entscheidet. Da diese Scheidung jedoch nicht von einem EU-Mitgliedsstaat beschlossen wurde, kann diese Regelung für eine in Syrien festgestellte Scheidung durch ein geistliches Scharia-Gericht nicht angewendet werden. Andere Gesetze gibt es in diesem Zusammenhang in Deutschland nicht.
Die Scheidung der beiden Ehegatten in Syrien ist in Deutschland also nicht wirksam, sie müssten hier die Scheidung noch einmal feststellen lassen. Anmerkung: Momentan wird am EuGH darüber verhandelt, ob solche privaten Scheidungen von einem Scharia-Gericht in der EU überhaupt möglich sind. Das Urteil wird aber noch erwartet.